Durch die Unterzeichnung des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" von 1957 erkennt die Türkei folgende Reisedokumente als gültig an:
- Gültiger Reisepass oder Kinderausweis der BRD (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
- Gültiger vorläufiger Personalausweis der BRD
- Gültiger Personalausweis der BRD
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Staatsbürger der BRD mit den oben aufgeführten Ausweisen ohne Visum in die Türkei einreisen.