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Bestimmungen für die Türkei
Durch die Unterzeichnung des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" von 1957 erkennt die Türkei folgende Reisedokumente als gültig an:
  • Gültiger Reisepass oder Kinderausweis der BRD (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
  • Gültiger vorläufiger Personalausweis der BRD
  • Gültiger Personalausweis der BRD

Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Staatsbürger der BRD mit den oben aufgeführten Ausweisen ohne Visum in die Türkei einreisen.