
Die folgenden Kategorien von Leuten benötigen kein Visum um nach Südafrika zu Touristen-, Geschäfts- oder Durchfahrtszwecken zu reisen:
- Halter eines südafrikanischen Passes
- Halter eines Passes aus den folgenden Ländern: Australien, Republik von Irland und Großbritannien, einschließlich des britischen Inselmachtbereiches von Guernsey und von Jersey, Insel von Mann- und Jungfrauinseln, sowie britische Überseegegenden, aber nicht Angehörige der britischen abhängigen Gegenden (Anguilla, Bermuda, britische antarktische Gegend, britische Gegend des indischen Ozeans, Cayman-Inseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairn, Henderson, Inseln Cucie und Oeno, die souveräne Unterseite von Akrotiri und von Dhekelia und die Türken und die Caicosinseln), die ein Visum erfordern.
- Halter der Pässe aus den folgenden Ländern können Südafrika für einen Feiertag oder eine Geschäftsreise (oder für Durchfahrten) von bis 30 Tagen ohne ein Visum besuchen: Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Cape Verde, Costa Rica, Zypern (diplomatische und amtliche Paßhalter können bis 90 Tage für Feiertagbesuche bleiben), Ägypten (nur diplomatische und amtliche Paßhalter für Feiertagbesuche), Gabun, Guyana, Hong Kong (nur Halter der britischen nationalen Überseepässe Hong Kong oder der speziellen administrativen Regionpässe Hong Kong), Ungarn (diplomatische und amtliche Paßhalter können bis 120 Tage für Feiertagbesuche bleiben), Jordanien, Lesotho, Macau (nur Halter der speziellen administrativen Regionpässe Macau), Malaysia, die Maldives, Mauritius, Marokko (nur diplomatisch und amtliche Paßhalter für Feiertagbesuche), Namibia, Peru, Polen (diplomatische und amtliche Paßhalter können für Feiertagbesuche von bis 90 Tagen bleiben), die Seychellen, die slowakische Republik, Südkorea, Swasiland, Thailand, Tunesien, (nur diplomatische und amtliche Paßhalter für Feiertagbesuche), die Türkei, Sambia und Zimbabwe (nur Regierungsbeamte, einschließlich der Polizeioffiziere auf Wechseluntersuchungen).
* Halter der Pässe aus den folgenden Ländern können Südafrika für einen Feiertag oder eine Geschäftsreise (oder für Durchfahrten) von bis 90 Tagen ohne ein Visum besuchen: Andorra, Argentinien, Österreich, Belgien, Botswana, Brasilien, Kanada, Chile, die tschechische Republik, Dänemark, Ecuador, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mexiko, Monaco, die Niederlande, neues Seeland, Norwegen, Paraguay, Portugal, Rumänien (nur diplomatische und amtliche Paßhalter für Feiertagbesuche), San Marino, Singapur, Spanien, Str. Vincent u. das Grenadines, St. Helena, Swasiland, Schweden, die Schweiz, Taiwan, Uruguay, die US und Venezuela.
Sie benötigen ein Visum, wenn folgendes zutrifft:
- Sie sind kein Staatsangehöriger von einem der oben erwähnten Länder
- Sie beabsichtigen, in Südafrika länger zu bleiben als die gegebene Periode
- Sie beabsichtigen, in Südafrika zu arbeiten oder zu studieren
- Sie beabsichtigen, an einer Sportveranstaltung teilzunehmen
- Ihr Besuch hängt mit der Verfolgung Ihrer Karriere zusammen
- Sie beabsichtigen, dauerhaften Wohnsitz in Südafrika aufzunehmen
Der Besitz eines Visum garantiert Ihnen nicht die Einbürgerung in Südafrika. Er erlaubt Ihnen, zu einer südafrikanischen Behörde zu gehen, in der ein Immigrationsoffizier prüft, ob Sie den Grundbedarf für Eintragung in das Land erfüllen. Folgende Kriterien werden geprüft:
- gültiger Paß (gültig lang genug um die beabsichtigte Periode des Aufenthalts zu umfassen)
- Ein ' freier und stichhaltiger Verstand und Körper ' (was auch immer dies bedeutet!) und keine kriminelle Aufzeichnung
- Genügend Geld für die Zeit während Ihres Aufenthalts