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Bestimmungen für Spanien
Spanien leidet sehr unter illigaler Einwanderung und dies ist auch ein politisch heikler Punkt so dass in Spanien die Bemühungen groß sind, die Ein- und Ausreisebestimmungen hart durchzusetzen. Es ist also ratsam die Bestimmungen zu beachten. Bürger der europäischen Union werden nicht aufgefordert, ein Visum für Spanien zu beantragen. Um in Spanien dauerhaft zu leben und zu arbeiten, müssen Sie einen NIE (De Extranjero Número de Identidad) und eine Art Personalausweis (Tarjeta de Residente Comunitario) beantragen. Trotzdem benötigen Nicht-EU-Bürger, die Spanien nur besuchen, ein Visum (visado), es sei denn es besteht ein Sonderabkommen zwischen Spanien und dem Heimatland; dazu gehören alle Länder von Nord- u. Südamerika und: Andorra, Australien, Brunei, Costa Rica, Croatia, Zypern, die tschechische Republik, Estland, Gibraltar, Grenada, Ungarn, Island, Israel, Japan, Südkorea, Latvia, Litauen, Malaysia, Malta, Monaco, neues Seeland, Norwegen, Polen, San Marino, Singapur, Slowakei und die Schweiz.

Wenn Sie eine dieser Nationalitäten sind, können Sie Spanien ohne ein Visum betreten und für bis 90 Tage in jeder 6-monatigen Periode bleiben.

Die Nicht-EU-Bürger, die in Spanien arbeiten, studieren oder wohnen wollen, müssen ein Visum beantragen - bitte beachten Sie, daß dieses auch Nicht-Eu-Gatten und Angehörige mit einschließt.

 

 

 

Erhalten eines Visum

Sie beantragen und erhalten ein Visum durch das spanische Konsulat was für Ihren Wohnsitz zuständig ist, bevor Sie reisen. Da Visa nie in Spanien herausgegeben werden, müssen Sie sie beantragen, bevor Sie Ihr Heimatland verlassen. Versuchen Sie nicht, Spanien ohne ein Visum zu betreten, wenn Sie eins benötigen. Es gibt kein Dringlichkeitsverfahren, Sie können nicht die Polizei bestechen und auch Ihre Botschaft in Spanien kann Ihnen nicht helfen.

Im Allgemeinen sollten Sie Ihr Visum ungefähr 8-12 Wochen vor Ihrer Ankunft in Spanien beantragen. Sie müssen einen Paß besitzen, der noch die nötige Gültigkeitsdauer aufweist.

Jedes spanische Konsulat hat unterschiedliche Visumanwendungsverfahren. Sie müssen das Konsulat benennen, wo Sie ihren Wohnsitz haben werden. Es sollten im Allgemeinen alle Anliegen an das zuständige Konsulat adressiert werden.

Visa sind nur für eine gewisse Zeit gültig und beginnen am Tag der Ankunft in Spanien. Es gibt unterschiedliche Arten der Visa, die in die folgenden Kategorien unterteilt werden können:

  • Kursteilnehmervisa
  • Touristische Visa
  • Geschäftsvisa
  • Residenzvisa
  • Durchfahrtvisa

Deshalb ist es immer wichtig vorher zu entscheiden was Sie in Spanien machen wollen. Auch ist es im Allgemeinen nicht möglich, einen Freund zu Hause zu bitten, ein Visum für Sie zu beantragen und diesen nachzusenden.

Es gibt unterschiedliche Arten der Residenzvisa, einige von ihnen unten umfaßt:

Visa de Reagrupacion Familiar : Sie können diese Art des Visum erhalten, wenn Sie mit einem spanischen Bürger/in zusammenleben.
Visa de Jubilados : Dieses Visum wird herausgegeben, wenn Sie planen, sich in Spanien niederzulassen. Anmerkung: Bei der Ankunft in Spanien, können Sie gebeten werden, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wenn Sie ihre alte Versicherung nicht verlängern können, wird eine private Versicherung empfohlen.
Sobald Sie das Wohnsitzvisum in Ihrem Paß haben, müssen Sie Ihre "Residencia" innerhalb

Spanien ist ein Unterzeichner des Schengen Abkommens, gemeinsam mit den folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland, Island, Luxemburg, Deutschland, Norwegen, Portugal und Österreich. Wenn Sie ein Visum für eines der Schengen-Länder haben, gilt es (teilweise etwas eingeschränkt) auch für die anderen Länder. Zum Beispiel können Sie mit einem Touristenvisum (Klasse C) bis zu 90 Tage lang andere Schengen - Länder besuchen – eine gute Möglichkeit um Europa kennen zu lernen!