Um ein Visum für die Schweiz zu erhalten, sollten Sie sich wie fast überall auf ein langwieriges Verfahren einstellen. Da jede Erlaubnis von Ihrem Heimatland beantragt werden muss, sollten Sie diesen Prozess im Vorfeld Ihrer Reise in die Schweiz beginnen.
Wenn Sie nicht mit europäischer Politik vertraut sind, ist die Schweiz einer der wenigen Länder in Europa, der nicht Teil der europäischen Union ist. Jedoch hat sich 2002 durch eine bilaterale Vereinbarung mit der EU die Gesetzeslage auf Arbeits- und Wohnerlaubnis geändert. In der Wirklichkeit bedeutet dies, daß die Beantragung jetzt einfacher für EU-Bürger und für Bürger aus anderen Ländern schwieriger sind.
Wenn Sie in der Schweiz leben wollen, benötigen Sie vermutlich einige oder alle der folgenden Papiere:
1. Visa: EU-Bürger und einige andere Nationalitäten benötigen kein Visum für Besuche in die Schweiz. Wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie es in Ihrem Heimatland beantragen (Visa werden nie in der Schweiz herausgegeben). Dieses ist auch der Fall, wenn Sie später eine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz beantragen.
2. Aufenthaltserlaubnis: Die Ausländer, die in der Schweiz wohnen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsbewilligung). Es gibt unterschiedliche Arten der Aufenthaltserlaubnispapiere entsprechend der Länge und Art des Aufenthalts. EU-Bürger können nach der Arbeit in der Schweiz für bis zu drei Monate ohne eine Aufenthaltserlaubnis nach Arbeit suchen. Nicht-EU-Angehörige werden aufgefordert, einen Anmeldeantrag für eine Aufenthaltserlaubnis vor der Reise in die Schweiz einzureichen.
3. Wohnsitzausrichtung: Innerhalb von 8 Ankunftstagen in der Schweiz und bevor Sie beginnen zu arbeiten, müssen Sie sich im lokalen Rathaus registrieren. Wohnsitzausrichtung ist für Ausländer und schweizer Bürger obligatorisch. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, leitet die Kommune Ihre Dokumente an die Bezirksbehörden weiter, die Ihren Antrag bearbeiten und Ihnen Ihre Erlaubnis schicken.
Vorbereitung Ihrer Reise
Die Schweizer lieben Dokumente, seien Sie auf der Hut! Sie sollten sich noch zuhause auf folgendes vorbereiten:
- ein gültiger Paß
- Für Studenten: eine Bescheinigung über die Aufnahme eines Studiums
- Für Fachleute: ein Anstellungsvertrag- oder Jobangebotsschreiben
- Für Nicht-EU-Bürger: Ihre Vorermächtigung für eine Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis der finanziellen Betriebsmittel
- Visum (nicht ein touristisches Visum), wenn anwendbar
- Zeugnisse und zugelassene (!) Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunde
- Heiratsurkunden und Geburtsurkunden aller Ihrer Familienmitglieder (wenn nötig)
- eventuell Ihre akademischen Qualifikationen und Ihre Versicherungsdokumente.
- Bestätigung der Krankenversicherungsabdeckung in Ihrem Heimatland
- Buch der Schutzimpfungsbescheinigungen. Überprüfen Sie bei den schweizer Konsulaten, ob Sie irgendwelche Schutzimpfungen benötigen
Bedenken Sie auch, daß Regelungen abhängig von häufiger Änderung sind. Informationen können bei den schweizer Botschaften, von den Konsulaten, von den Einwanderungsämtern und vom schweizer Ministerium für Außenpolitik eingeholt werden. Weitere Infos unter: IMES - www.auslaender.ch. Bundesamt für Intergration.