Angehörige der 15 europäischen Anschlußländer benötigen kein Visum. Sie sind jedoch abhängig von verschiedenen Ausrichtungsanforderungen, besonders wenn Sie länger als 90 Tage bleiben. Angehörige anderer Länder können müssen den Weg der Bürokratie gehen. Luxemburg ist Unterzeichner des Schengen Abkommens, das freie Bewegung innerhalb der EU-Mitgliedsländer, z.Z. Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Belgien, die Niederlande, Portugal und Spanien ermöglicht. Jede Mitgliedsnation behält das Recht, Ihnen die Einreise zu verwehren. Für Besuche von bis 90 Tagen innerhalb irgendeiner sechs-Monats-Periode, benötigen Touristen von Nord- und Südamerika, die meisten europäischen Länder der Nicht-EU und viele pazifische Länder kein Visum. Wenn Sie nach Belgien geschäftlich reisen, sollten Sie bei Ihrem Konsulat überprüfen, ob irgendeine Form des Geschäftsvisum oder der Fachkräfte-Karte benötigt wird. Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, der länger in Belgien als 90 Tage bleibt, müssen Sie ein Visum haben, das in Ihrem Paß gestempelt wird, bevor Sie das Land betreten.
Kurzzeit-Visum: Umfasst im Allgemeines alle Bürger die dem Schengen Abkommen angeschlossen sind. Alle anderen Nicht-EU-Bürger müssen Ihren Pass mindestens drei Monate nach Ihrer beabsichtigten Abfahrt datieren, ein Bewerbungsformular und eine oder mehr aktuelle Paßbilder, Nachweis des Zweckes Ihres Aufenthalts, bestätigte Unterkunft, genügend Kapital, die Kosten Ihres Aufenthalts und der Rückholfluglinienkarte haben. Die Bearbeitung kann einen Monat oder mehr dauern.
Wohn-Visum: Angehörige von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz benötigen kein langandauerndes Visum für Aufenthalte von über 90 Tagen, es sei denn sie planen, ein Geschäft zu betreiben oder zu gründen. Bürger aller weiteren Nicht-EU-Länder müssen ein langandauerndes Visum beim entsprechenden Konsulat oder bei der Botschaft in ihrem Land beantragen.
Um ein langandauerndes Visum zu beantragen, benötigen Sie fogende Dokumente:
- gültigen Paß
- Geburtsurkunde (d.h. mit apostille) und Übersetzung für jedes Mitglied Ihrer Familie
- ein ärztliches Zeugnis von einem anerkannten Arzt (das Konsulat oder die Botschaft geben Ihnen eine Liste);
- Passfotos
- eine Arbeitserlaubnis oder einen Nachweis, dass Ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für Sie beantragt hat
- Gewerbeschein (wenn Sie selbständig sind, ein Journalist oder in irgendeinem anderem freien Beruf)
- Führungszeugnis
- Nachweis über die finanziellen Betriebsmittel
- Nachweis der Krankenversicherung
- Student: Schreiben der Universität
- Au-Pair: eine Kopie Ihrer Vereinbarung mit einer Wirtsfamilie
Ein langandauerndes Visum bekannt als provisorische Aufenthaltserlaubnis ( provisoire Autorisation de Séjour ), die Sie bei einer Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Heimatland (oder im Land des Wohnsitzes) beantragen müssen. Die Botschaften und die Konsulate von Belgien und von Niederlanden sind normalerweise in der Lage, langandauernde Visa für Luxemburg herauszugeben.