Europäische Angehörige des Wirtschaftsgebiets (EEA), die planen, länger als drei Monate doch maximal ein Jahr zu bleiben, müssen eine Aufenthaltserlaubnis (Adeia Diamonez) beantragen.
Antrag für Erlaubnis beim Büro für Ausländer (Grafio Tmimatos Allodapon) in den größeren Städte wie Athen, Patra , Rhodes und Thessaloniki oder bei der lokalen Polizei gestellt werden.
Aufenthaltserlaubnis für EEA-Bürger ist gültig für fünf Jahre, während Wohnsitz- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EEA Angehörige für ein Jahr gültig ist.
Bürger bestimmter europäischer Länder des Wirtschaftsgebiets (EEA), einschließlich Belgiens, Deutschlands, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande und Spaniens können Griechenland mit einem nationalen Personalausweis besuchen, während andere einen vollen Paß benötigen. Von Nicht-EU-Angehörigen wird generell ein Visum verlangt, um in Griechenland zu arbeiten, zu studieren oder zu wohnen.