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Bestimmungen für Großbritannien
Großbritannien wendet folgende Visaverfahren an:

Europäische Wirtschaftsgebietsbürger: Benötigen kein Visum, um Großbritannien zu betreten. Das europäische Wirtschaftsgebiet (EEA) schließt alle EU-Länder plus Norwegen, Liechtenstein und Island mit ein. Schweizer Angehörige fallen auch unter diese Kategorie.
Nicht-Visum-Angehörige: Benötigen nur eine Meldebestätigung um in Großbritannien zu Arbeiten oder zu Wohnen. Diese Kategorie besteht hauptsächlich aus Commonwealthbürgern.
Visum C Angehörige: Benötigen ein Visum, Großbritannien aus jedem möglichem Grund zu betreten.

 

 

Angehörige der folgenden 10 Länder benötigen ein Visum, wenn Sie länger als sechs Monate in Großbritannien bleiben wollen: Australien, Kanada, Hong Kong , Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Südafrika, Südkorea und die USA.

Visa werden für einen maximalen Aufenthalt von sechs Monaten herausgegeben. Wenn Sie den Wunsch haben, länger als sechs Monate zu bleiben, müssen Sie das Land verlassen und ein neues Visum beantragen. Wenn Sie Großbritannien innerhalb der Dauer Ihres Visum verlassen und zurückkommen möchten, ist es ratsam, wenn Sie ein Mehrfacheintragungsvisum beantragen. Wenn Sie nur ein einzelnes Einreisevisum haben, müssen Sie jedesmal ein neues Visum beantragen, wenn Sie das Land verlassen.

Das United Kingdom-Visum

Anträge für United Kingdom Visum sollten bei jeder britischen Botschaft in Ihrem Land möglich sein. Sie benötigen immer mindestens die folgenden Dokumente:

  • ein Visumbewerbungsformular (Sie können es bei www.ukvisas.gov.uk downloaden
  • ein gültiger Paß
  • zwei (manchmal drei) neue Passbilder (45mm x 35mm)
  • Bestätigung für die Entrichtung der Visumgebühr
  • eventuell eine Arbeitserlaubnis
  • für Studenten: ein Schreiben von einer Universität
  • Beweis Ihrer Qualifikationen: d.h. Diplome, Bescheinigungen, Hinweise
  • Nachweis der finanziellen Liquidität

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Obgleich direkte Visumverfahren innerhalb von 24 Stunden bearbeitet werden können, ist dieses nicht immer der Fall. Es wird empfohlen, daß Sie reichlich Zeit für die Bearbeitung einplanen.

Wenn Ihnen ein Visum verweigert wird, werden Ihnen die Gründe im Schreiben mitgeteilt. In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen.