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Bestimmungen für Deutschland
Wenn Sie ein deutsches Visum beantragen, stellen Sie sich darauf ein, dass es eine gewisse Zeit ins Anspruch nimmt. Sie sollten deshalb schon frühzeitig mit den Planungen und den Anträgen beginnen. Deutsche Immigrationgesetze sind kompliziert, verwirrend und für viele Ausländer (und für die meisten Deutschen außerdem!) sehr schwer zu begreifen. Wegen der Kompliziertheit des Themas können wir nicht ausführliche Informationen für jede Situation zur Verfügung stellen.

Die Hauptverfahren sind:

1. Visa: EU-Bürger und einige andere Nationalitäten benötigen kein Visum für Deutschland. Wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie in Ihrem Heimatland die nötigen Schritte einleiten (Visa werden nie in Deutschland herausgegeben). Visumverfahren dauern einige Zeit und die Art des Visum beeinflußt Ihre Rechte, also wählen Sie dementsprechend.
2. Meldebestätigung: In der ersten Woche nach der Ankunft müssen Sie sich im lokalen Einwohnermeldeamt registrieren.
3. Aufenthaltserlaubnis: Jeder, der in Deutschland für mehr als 3 Monate bleibt, muß eine Aufenthaltserlaubnis haben (einschließlich EU-Bürger). Nachdem Sie Ihre Ummeldung durchgeführt haben, müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis im lokalen Einwanderungsamt (Ausländeramt ) beantragen.
4. Arbeitserlaubnis: Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie eine Arbeitserlaubnis in Ihrem lokalen Arbeitsamt (Arbeitsamt ) beantragen. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland zu arbeiten.

 

 

Deutschland ist ein bürokratisches Land und Bürokraten lieben Dokumente. Seien Sie darauf vorbereitet viele Formulare auszufüllen, sie zu den unterschiedlichen Büros zu nehmen, sie unzählige gestempelte Seiten zu haben und danach eine lange Warte- und Bearbeitungszeit zu durchlaufen. Bevor Sie allerdings auf ein Amt gehen, nehmen Sie wenn möglich folgendes mit:

  • einen gültigen Paß
  • bei Studenten: eine Mitteilung der Hochschulaufnahme
  • Beweis der finanziellen Betriebsmittel
  • Visum (nicht ein touristisches Visum), wenn anwendbar
  • Vorlagen und zugelassene (!) Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunde, Zeugnisse der Sekundärschule und vielleicht der akademischen Qualifikationen und Ihrer Versicherungsdokumente. Bescheinigungen können an den deutschen Konsulaten beantragt werden
  • Bestätigung einer Krankenversicherung oder eine europäische Krankenversicherungkarte
  • Schutzimpfungbescheinigungen, wenn vorhanden. Überprüfen Sie an der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, ob Sie irgendwelche Schutzimpfungen benötigen

Denken Sie auch daran, daß Regelungen abhängig von häufiger Änderung sind. Informationen können bei den deutschen Botschaften, von den Konsulaten, von den Einwanderungsämtern und vom deutschen Ministerium für Außenpolitik eingeholt werden. Diese Anstalten werden häufig mit Immigrationanträgen überbelastet. Wenn Ihre Rechtslage kompliziert ist, ziehen Sie einen Rechtsanwalt oder Immigrationexperte zu Rate, um Ihre Interessen zu vertreten.