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Allgemeine Informationen

Für einen Visumantrag benötigen Sie generell die folgenden Sachen:

  • 1 Passfoto
  • Gültiger Reisepass (mindestens sechs Monate)
  • Reiseticket oder Buchungsbestätigung
  • Bestätigung der Hotelbuchung oder eine Einladung
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (meistens verlangen sie an der Grenze einen Nachweis von mindestens €500 bar)
  • Nachweis einer Krankenversicherung

Etwas genauer betrachten wir in diesem Zusammenhang:

Beweis der Finanziellen Betriebsmittel: Als Nachweis sind dabei Kontoauszüge und Depotbescheinigungen von Banken zu nennen. Auch ein Brief von Familie oder Freunden, die regelmäßige finanzielle Unterstützung garantieren. Alle Briefe sollten notariell beglaubigt werden. Studenten können einen Brief einer Organisation oder eines Institutes vorzeigen, die die Bewilligung von Unterstützung garantiert. Pensionierte Visumsantragssteller sollten ihr Rentenbuch oder Kopien der Pensionschecks vorzeigen.

Arbeitserlaubnis/Aufnahme einer Tätigkeit: Sie benötigen in der Regel immer eine Erlaubnis wenn Sie im Ausland arbeiten wollen. Diese wird durch die lokale Abteilung des Arbeitsamtes herausgegeben. Dieses Dokument muß von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber in unterzeichnet werden und zur Registrierung in Ihr Heimatland gesendet werden.

Beweis der Aufnahme eines Studiums: Studenten benötigen eine Aufnahmebescheinigung einer anerkannten Schule oder Universität. Der Brief muß entweder den Stempel der Schule haben oder notariell beglaubigt sein. Wenn Ihr Studium von einer pädagogischen Einrichtung in Ihrem Heimatland gefördert wird, sollten Sie einen Nachweis dafür erbringen.

 

 

Gesundheitszeugnis
EEA-Angehörige in bestimmten Berufen (z.B. Lebensmittelzubereitung oder Kinderbetreuung) und alle Nicht-EEA-Angehörigen, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen ein Gesundheitszeugnis von einem Amtskrankenhaus vorweisen. Die Bescheinigung wird erst nach einer medizinischen Prüfung einschließlich einer Brustradiographie (TB), Blutproben (Hepatitis B und C, und HIV), einer psychiatrischen Auswertung und einem Drogentest ausgestellt. Bedenken Sie dass dies kostenpflichtig ist.